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Sengscheid heute

Luftbild von Sengscheid von 2024 Stadt St. Ingbert

800 Jahre Sengscheid: Geschichte des Klosterhofes und Weilers Sengscheid    

Dorfchronik
 

  • 1197 – Sengscheid (Singescheit) wird als Besitz des Klosters Wadgassen (Wadegozen) / Prämonstratenserordens  –  von Papst Coelestin  III. als Besitz in Form eines Allods (persönliches Eigentum des Abtes des Klosters) bestätigt. Allod war volles Eigentum. Dies kam auch im synonymen zeitgenössischen Begriff für Allod, Erbe und Eigen, zum Ausdruck. Der Besitz der Bürger im Geltungsbereich des Stadtrechts hatte in der Regel allodialen Charakter. Insofern besaßen die Bewohner von Sengscheid mit Stadtrechen vergleichbare Rechte. Sie waren freie Bürger – keinem Lehnsherren untertan. Die Mönche förderten in guter klösterlicher Tradition Land- und Forstwirtshaft durch den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur (Wohnhäuser Wirtschaftsgebäude (z.B. Stallungen / Scheunen / Wegenetze usw.)

  • 1200  In einer Schenkungsurkunde wird Sengscheid als Lehen des Grafen Folmar von Blieskastel durch den Grafen Heinrich von Zweibrücken den Brüdern in Sengscheid (Sengesseit) und dem Gotteshaus St. Maria in Wadgassen gegen Zahlung eines jährlichen Zinses von sechs Denaren, der Mitte Mai fällig ist, überlassen.

  • 1293/94 Konrad von Saaralben und seine Frau Elsa, Tochter des verstorbenen Perrinus von Ensheim beenden den Streit, „den sie und ihre Vorfahren mit dem Abt von Wadgassen (monasterii Wadeg (ociensis) um das Patronatsrecht und das Recht der         Stellenbesetzung an der Pfarrkirche zu Ensheim geführt haben, indem sie alle Rechte am Patronat dieser Kirche zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil dem Kloster als Geschenk überlassen. Weiter verzichten sie auf einen umstrittenen Zins von vier Solidi Metzer Denare und vier Lämmer aus dem Hof des Klostes zu Sengescheit, den das Kloster angeblich ihren Vorfahren von alters her schuldet, währen das Kloster aber schon längst ihn durch Kauf erworben haben will. Frau Elsa stimmt der Schenkung und dem Verzicht gesondert zu und verspricht unter Eid, keinerlei Ansprüche wegen Mitgift oder Heiratsgut an das Kloster zu stellen.“                               (vgl. 800 Jahre Sengscheid 1997, S. 18).

  • 1340 Der Edelknecht Sybel Punker von Forbach tritt dem Kloster Wadgassen bei. Nach vielen Streitigkeiten mit dem Abt des Klosters Wadgassen „hat er sich mit ihnen ausgesöhnt ... / Gegen eine einmalige Zahlung von 20 Pfund Metzer Pfennige ist er mit seinen Erben Mann des Klosters Wadgassen geworden (vgl. ebenda S. 20) In den übrigen Streitpunkten, nämlich dem Weidgang zu Sengeschit und zu Sitzweiler und von der Acht (von einer Aten) bei dem Hof zu Sengscheid, hat er Unrecht gehabt und verspricht, keine Ansprüche mehr an das Kloster zu stellen“ vgl. ebenda S. 20

  • Was ist in der Zeit zwischen 1340 und 1702 in Sengscheid passiert? Diese Zeit kann als bisher nicht näher erforschte Zeit in der Siedlungsgeschichte von Sengscheid charakterisiert werden. Einzelne Aspekte aus der Klostergeschichte des Klosters Wadgassen können als Orientierungspunke für die Entwicklung in Sengscheid gesehen werden. Das Wadgasser Stift war der Jungfrau Maria geweiht. Ziel der Schenkung war, dass in dem neugegründeten Kloster Seelenmessen zur Rettung der Seele des verstorbenen Grafen und der Seelen seiner Vorfahren aus dem Fegefeuer gelesen werden sollten.

  • Im Jahr 1276 erhielt Wadgassen im Rahmen einer Schenkung das Patronat der Kirche St. Peter in Ensheim und wenig später auch das Recht, die Pfarrei mit einem Klosterbruder zu besetzen. Im 13. Jahrhundert erwarb Wadgassen auch noch die bei Ensheim gelegenen Weiler Reichenbrunn und Sengscheid sowie den kleinen und Großen Stiefel bei St. Ingbert. 

  • 1435 Die Ensheimer Untertanen – also auch die aus Sengscheid erklären den Wadgasser Abt zu ihrem obersten Herrn. Das Kloster scheint das zunächst nicht besonders interessiert zu haben. Erst 100 Jahre später (1538) sah sich der Abt Prevet von Lubeln wegen der prekären Finanzlage seines Klosters genötigt, Wadgassen endgültig als Rechtsnachfolger in Ensheim anzuerkennen. Gegen eine Abschlagzahlung von 1 200 lothringische Franken übernahm das Kloster (durch den Abt Prevet von Lubeln - daher „Lubelner Rechte“) alle Rechte eines Bannherrn.

  • In Niederschriften von 1437 und 1458 sind diese Rechte der Abtei genau festgelegt: nach denen die Abtei „rechter Bannherr seye und ihm dazu gehöret Bann und Mann, Wasser und Weyde, Stege Gebott und Verbott, Hohe und Nieder, Fund über und unter der Erde und das Hochgericht zu Ensheim in dem Bann und Bezirk. (vgl. ebenda S. 26)

  • Seit 1461 mußte das Kloster Wadgassen auch jährlich 300 Quadersteine zum Ausbau der Saarbrücker Schloßmauer besteuern, da die Grafen von Nassau-Saarbrücken ab 1421 Schirmherr des Klosters waren. – Der Sengscheider Hof mußte jährlich 2 Faß Roggen an die Saarbrücker Amtskellerei abliefern. Durch diese Abgaben besaßen Bewohner von Sengscheid das sog. Ferg-Recht – das Recht die Fähre in Saarbrücken zu benutzen. Dieses Fähr-Geld war ständiger Streitpunkt zwischen den Sengscheider Bürgern und dem Amtmann von Saarbrücken sowie dem Abt von Wadgassen. Der Abt des Klosters und der Meier von Saarbrücken wurden freimütig beschimpft, weil diese Abgaben auch nach dem Bau der Brücke in Saarbrücken noch eingefordert wurden.

  • Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 war ein Konflikt um die religiöse Vormacht in Europa. Sengscheid war als Allod des Klosters Wadgassen eingezwängt zwischen der protestantisch- calvinistischen Pfalz und den katholischen Gebieten Kurtrier und Lothringen. Ob es zu dieser Zeit Bewohner (Familien und Häuser) in Sengscheid gab, ist nicht belegt – eher unwahrscheinlich. Die einzigen Bewohner waren Klosterbedienstete.

  • 1538 Der amtierende Abt von Wadgassen wird alleiniger Herr in der Gemeinde Ensheim.

  • 1652 Der Abt Gretsch kehrt mit wenigen Brüdern in die Abtei Wadgassen zurück. Die Mönche beginnen das Kloster und die Abtei wieder aufzubauen.

  • 1661 Die Familie Eich / Duschin Ägidius / Sengscheid: geb. um 1661 -  25.02.1734 / taucht in den Ensheimer Pfarrbüchern erstmalig auf.

  • 1728 Wiederbesiedlung nach den blutigen Jahren von 1618 bis 1648 (30-jähriger Krieg): Zum Jahrgeding 1702 in Ensheim (Gerichtstag), das vom Abt des Klosters Wadgassen in Ensheim abgehaltenen wurde, erschienen keine Untertanen aus Sengscheid. Zum gleichen Anlaß 1728 erscheinen 2 Bürger aus Sengscheid.

  • Das 16. / 17. und 18. Jahrhundert wurde durch viele religiöse Auseinandersetzungen geprägt. In Ensheim gab es in dieser Zeit auch reformatorische Geistliche, die aber für Sengscheid unerheblich waren. Sengscheid wurde von St. Ingbert her pastorisiert.

  • 1765 Das Kloster Wadgassen stellt fest: Die Sengscheider und Reichenbrunner haben 188 Morgen Land mehr in Besitz genommen, als bei der Aufstellung des Bannbuches im Jahre 1716 festgehalten wurde. Es wurde daher beim Hause Nassau-Saarbrücken gegen Jakob Abel, Johannes Abel, Gregor Schumacher, Peter Scherer von Reichenbrunn - und Johann Bernhard, Jakob Jungfleisch und Johannes Eich / Sengst ein Prozess angestrengt. Die Leute wurden gezwungen, alle Güter, die sie sich nach 1728 angeeignet hatten, an das Kloster zurückzugeben (vgl. ebenda H.P. Barth S. 32)

  • In dieser Klageschrift wird Sengscheid als „Hof und Reichenbrunn als kleines verfallenes Dorf“ bezeichnet (vgl. ebenda S. 32)

       Die angeklagten Bürger aus Sengscheid:

      Johann Bernhard: nicht im Familienbuch von Ensheim aufgefunden

      Jakob Jungfleisch: muß ein Nachfahre von Johann Jungfleisch (* 1700 in Hackeberg /Moselle -  1759 in Sengscheid) sein.  

      Er hatte 10 Kinder / 7 Buben und 3 Mädchen.

      Das 7. Kind: Johann Georg get. 12.10.1735  

      Johannes Eich: Sohn von Ägidius Eich (geb. um 1661) & Anna Gertrud NN

      3 Kinder: Christian: 1736 in Sengscheid / Jakob: get. 1746 / Johann Georg get. 1747 Die Bewohner beider Ortschaften werden nicht

      als Untertan des Klosters angesehen, sondern sie sind nur Hofleute, die das Kloster jederzeit „vom Hof jagen kann“ (Consili abeundi /

      der gute Rat, zu verschwinden). Das Kloster kann ihre Stellen jederzeit durch andere Bedienstete besetzen.

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